

Wir möchten Sie auf dieser Seite immer auf die aktuellen Regelungen hinweisen:
Stand: 09.02.2022 sowie 12.02.2022
– Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 2G-Regel.
– Das Tragen einer FFP2-Maske ist nach wie vor Pflicht.
– Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden.
Das bedeutet 2G:
2G besagt, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu Innenräumen
und Veranstaltungen erhalten.
Weitere Informationen der Landesregierung (BW) finden Sie hier:
FAQ-Corona Verordnungen (Externer Link)
Aktuelle Verordnung der Landesregierung (Externer Link)
Sollten noch Fragen bestehen vor dem nächsten Termin, stehen wir Ihnen gerne
jederzeit zur Verfügung!